Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr) sind BUS- und LKW- Fahrer verpflichtet, alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachzuweisen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1 (ab 3,5 to)/ C1E, D/DE, D1/D1E unterwegs sind.

Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (z.B. 1 Tag / Jahr). Am Ende jedes Weiterbildungstages wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle fünf Bescheinigungen dienen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle. Als Befähigungsnachweis für qualifizierte EU- Berufskraftfahrer wird die Schlüsselziffer 95 in den Führerschein eingetragen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne.

Termine

Beginn der Weiterbildungen ist jeweils um 8 Uhr bis 16 Uhr.

Wann? Was?
24.02.2024 BKF – Weiterbildung
Gefahrenwahrnehmung

ausgebucht!!

09.03.2024 BKF – Weiterbildung
Eco und Assistenzsysteme

ausgebucht!!

13.04.2024 BKF – Weiterbildung
Digitaler Fahrtenschreiber

ausgebucht!!