Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr) sind BUS- und LKW- Fahrer verpflichtet, alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachzuweisen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1 (ab 3,5 to)/ C1E, D/DE, D1/D1E unterwegs sind.
Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (z.B. 1 Tag / Jahr). Am Ende jedes Weiterbildungstages wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle fünf Bescheinigungen dienen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle. Als Befähigungsnachweis für qualifizierte EU- Berufskraftfahrer wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Termine
Beginn der Weiterbildungen ist jeweils um 8 Uhr bis 16 Uhr.
Wann? | Was? |
---|---|
15.11.2025 | BKF – Weiterbildung Eco- & Assistenzsysteme |
22.11.2025 | BKF – Weiterbildung Digitaler Tacho und Solzialvorschriften |
29.11.2025 | BKF – Weiterbildung Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
06.12.2025 | BKF – Weiterbildung Schadensprävention |
13.12.2025 | BKF – Weiterbildung Gefahrenwahrnehmung |