Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr) sind BUS- und LKW- Fahrer verpflichtet, alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachzuweisen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1 (ab 3,5 to)/ C1E, D/DE, D1/D1E unterwegs sind.
Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (z.B. 1 Tag / Jahr). Am Ende jedes Weiterbildungstages wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle fünf Bescheinigungen dienen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle. Als Befähigungsnachweis für qualifizierte EU- Berufskraftfahrer wird die Schlüsselziffer 95 in den Führerschein eingetragen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Termine
Wann? | Was? |
---|---|
15.01.2022 | BKF – Weiterbildung Schadensprävention |
29.01.2022 | BKF – Weiterbildung Gefahrenwahrnehmung |
19.02.2022 | BKF – Weiterbildung Eco- und Assistenzsysteme ausgebucht !!! |
12.03.2022 | BKF – Weiterbildung Digitaler Tachograph ausgebucht !!! |
02.04.2022 | BKF – Weiterbildung Sicherheit für Ladung und Fahrgast ausgebucht !!! |